Die ILO-Kernarbeitsnormen sind auch aus Sicht der IG Metall zentral für das TTIP-Abkommen. Erstmals liegt jetzt in deutscher Sprache ein Textvorschlag des EU-Parlaments vor, der die Kernarbeitsnormen aufgreift. Dazu zählen beispielsweise das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, die Beseitigung der Kinderarbeit und die Abschaffung der Zwangsarbeit.

Anders als andere Industrienationen haben die USA nur zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen anerkannt und ratifiziert: die Beseitigung der Kinderarbeit und die Abschaffung der Zwangsarbeit.

Die IG Metall erwartet, dass in den TTIP-Verhandlungen die internationalen Kernarbeitsnormen und damit zentrale Arbeitnehmerrechte verbindlich vereinbart werden. Die dazu vom EU-Parlament gemachten Vorschläge werden von der IG Metall unterstützt. Hartmut Meine, IG Metall-Bezirksleiter für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, erklärte am heutigen Freitag dazu: „TTIP darf nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen. Es ist völlig inakzeptabel, dass die USA lediglich zwei ILO-Kernarbeitsnormen von acht ratifiziert haben. Deshalb müssen alle acht ILO-Kernarbeitsnormen verbindlicher Bestandteil eines TTIP-Abkommens sein.“

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments und TTIP-Berichterstatter, betonte: „Arbeitnehmerrechte sind für mich einer der Knackpunkte bei TTIP, weil sie eine hohe Relevanz für den Alltag von Millionen Menschen haben. Da stehen Unternehmen im Wettbewerb, die in Europa oft tariflich verabredete Löhne und Beteiligungsrechte haben; und auf der anderen Seite Firmen, vor allem im Süden der USA, wo Gewerkschaften durch die sogenannten Right-to-Work-Gesetze völlig ausgehebelt werden können. Wettbewerb muss aber über Qualität ausgetragen werden, nicht über Sozialdumping.“

Hinweis:

TTIP: Die Abkürzung steht für die geplante Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (englisch: Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership) zwischen den USA und der EU. Es geht dabei um ein Abkommen zur Erleichterung des Handels zwischen den beiden Wirtschaftsräumen und zur Förderung gegenseitiger Investitionen. In dem Zusammenhang spielen die IAO- bzw. ILO-Kernarbeitsnormen (dt. IAO = Internationale Arbeitsorganisation, engl. ILO = International Labour Organization) eine wichtige Rolle, da sie die Arbeitnehmerrechte betreffen:

Verbot der Zwangs- und Pflichtarbeit,

Vereinigungsfreiheit und Schutz der Vereinigungsrechte,

Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen,

Gleichheit des Entgelts,

Abschaffung der Zwangsarbeit,

Gegen Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf,

Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung,

Verbot der Kinderarbeit.

Erstmals liegt in deutscher Sprache ein Textvorschlag der Europäischen Union vor, der die Kernarbeitsnormen aufgreift.